Diese Fahrerassistenzsysteme sind Pflicht

Ab dem 7. Juli 2026 werden neue verpflichtende Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme bei der Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Kraft treten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu verbessern und insbesondere die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Im Folgenden werden die Pflicht-Fahrerassistenzsysteme ausführlich erläutert, von denen einige bereits seit dem 7. Juli 2024 in allen neuen Fahrzeugen verbaut sein müssen.

Notbremsassistenzsystem (AEB)

Ein zentrales Element ist das Notbremsassistenzsystem (AEB). Dieses System erkennt Gefahrensituationen frühzeitig und bremst das Fahrzeug selbstständig ab, um Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Dadurch wird das Risiko von Unfällen mit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern deutlich gesenkt.

Müdigkeitserkennung


Ein weitees wichtiges System ist das Warnsystem für nachlassende Konzentration, auch als Advanced Driver Distraction Warning bezeichnet. Es überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers und gibt Warnsignale bei Ablenkung oder nachlassender Konzentration. Dadurch wird die Fahreraufmerksamkeit gefördert und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Unachtsamkeit verringert.

Spurhalteassistent


Der Notfall-Spurhalteassistent greift ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt. Dieses System hilft, das Fahrzeug sicher auf der Straße zu halten und verhindert gefährliche Situationen wie das Abkommen in den Gegenverkehr.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent


Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA) erfasst mittels Verkehrszeichenerkennung die geltenden Geschwindigkeitslimits und warnt den Fahrer bei Überschreitungen. Diese Unterstützung erleichtert die Einhaltung von Tempolimits und trägt somit zu einer sichereren Fahrweise bei.

Adaptives Bremslicht


Ein adaptives Bremslicht signalisiert durch ein blinkendes Bremslicht eine starke Bremsung. Es warnt nachfolgende Fahrzeuge bei Notbremsungen deutlich und aktiviert zudem die Warnblinkanlage, wenn das Fahrzeug im Stillstand ist, um die Sichtbarkeit und Sicherheit zu erhöhen.

Black Box

Die sogenannte Black Box oder der Unfalldatenspeicher speichert wichtige Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall zur Analyse. Diese Daten sind wertvoll für die Unfallforschung und tragen indirekt zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit bei.

Rückfahrassistent


Der Rückfahrassistent überwacht den Bereich hinter dem Fahrzeug und warnt beim Rückwärtsfahren vor Hindernissen. Dieses System verhindert Kollisionen beim Ausparken und Rückwärtsfahren, was häufige Unfallursachen mindert.

Reifendruckkontrollsystem

Ein Reifendruckkontrollsystem überwacht kontinuierlich den Reifendruck und warnt bei Abweichungen. Optimaler Reifendruck sorgt für besseren Fahrkomfort, verringert den Reifenverschleiß und erhöht die allgemeine Verkehrssicherheit.

Alkoholempfindliche Wegfahrsperre

Schließlich sieht die neue Regelung auch eine Vorrichtung für ein Alcolock vor, eine Alkoholsperre. Über eine Schnittstelle kann ein Atemalkoholtest angeschlossen werden, der das Starten des Fahrzeugs bei Alkoholkonsum verhindert. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Reduzierung alkoholbedingter Fahrunfälle bei.

Erweiterter Kopfaufprallschutz

Der erweiterte Kopfaufprallschutzbereich verpflichtet die Fahrzeughersteller, Konstruktionen zu entwickeln, die einen vergrößerten Schutzbereich für den Kopf bieten. Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer bei einem Aufprall erheblich und soll schwerwiegende Verletzungen verhindern.

Diese Pflicht-Fahrerassistenten sollen dazu beitragen, die Unfallzahlen signifikant zu senken und die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie der Unterstützung der Fahrer, ihre Konzentration zu bewahren und sicherheitsbewusst zu fahren.

Automobile Dresden Weißig Logo

An der Prießnitzaue 5
01328 Dresden

Tel. +49 351 2508910
Fax +49 351 25089199
info@automobile-dresden.com

Verkauf:

+49 351 25089110

Werkstatt:

+49 351 25089120

Öffnungszeiten

Verkauf
Mo - Fr:
Sa:
08:00 - 18:00 Uhr
08:00 - 13:00 Uhr
Werkstatt
Mo - Fr:
07:30 - 18:00 Uhr

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
1 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/
2 Ursprünglicher Neupreis (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung).